Verbesserung der Kita- Satzung

Attraktives Kita Außengelände

Die Kinderbetreuung hat in den letzten Jahren zu Recht immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist dabei ein wichtiges Ziel für uns als Wählergemeinschaft.

Entsprechend der Satzungen der Stadt wird z.B. der Platzvergabe organisiert. Die Regelungen sollen den Eltern übersichtlich z.B. die jeweiligen Kriterien darstellen und für Transparenz sorgen.

Elternproteste

Das ist formal gut gelungen. Inhaltlich gibt es jedoch erhebliche Elternproteste.

Kritik richtete sich vor allem gegen das System, mit dem die Vergabe der Kita-Plätze geregelt wird- das so genannte Punktesystem. Darüber hinaus gegen die Einschränkung der Betreuungsrandzeiten, die nur noch bedarfsweise angeboten werden. Die Einschränkungen rühren aus dem immer noch bestehenden Mangel an Betreuungsplätze her. Wesentlich ist dabei auch der Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und Erziehern. Es muss daher zur Zeit eine pragmatische Lösung gefunden werden.

Gleichwohl wollen wir den Eltern entgegen kommen. Unser Antrag zielt auf die Neufassung des Punktesystems und auf eine deutliche Verbesserung der Kommunikation zwischen betroffenen Eltern und der Verwaltung ab.

Verbesserung des Punktesystems beantragt

Hier der Antrag der AfB-WG-Fraktion, den wir als Begleitantrag zur Neufassung der Kita-Satzung, BV XIX/0309, in der Ratssitzung am 12.10.2023 gestellt haben und der demnächst in die Beratung geht:

Die Verwaltung wird beauftragt:

1. Das Punktesystem für die Platzvergabe insbesondere dahingehend zu überarbeiten, dass Teilzeitbeschäftigte nicht gegenüber Arbeitssuchenden benachteiligt werden.

2. Eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter für die Teilnahme an den Beiratssitzungen zu benennen.

3.

a.) Für Folgeerklärungen bei der Bedarfsabfrage auf eine Erklärung der Arbeitgeber zu verzichten.

b.) Darauf hinzuarbeiten, dass die Abfrage ab 2024 digital erfolgen kann.

c.) Die Ergebnisse der Bedarfsabfrage im zuständigen Fachausschuss darzustellen und die jeweils entstehende Lücke zwischen Bedarf und Angebot offen zu legen.

Der Antrag wurde zur Beratung in den Fachausschuss verwiesen!

Eine bedarfsgerechte Betreuung ist aus unserer Sicht nur dann möglich, wenn die Stadt unserem seinerzeit beinstimmig beschlossenem Antrag nachkommt. Es müssen 105% Betreuungspläzte geschaffen und vorgehalten werden!

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